Den Rotz offline? Ok, gute Nacht Pixelor! Es geht hier nicht um ein paar Videos...es GEHT UM DIESE SEITE...nur mal so als Hinweis.
Ich kann Deine Gefühle gut verstehen. Und bei dem folgenden bin ich auch kein Rechtsanwalt.
Aber zum einen verlinken (!) wir ja nur auf Videos, die wiederum auf YouTube gehostet sind (oder auf anderen Sites im Internet) und hosten diese Videos nicht selber. Dazu gibt es einen interessanten Artikel in der Wikipedia:
Wikipedia: Disclaimer - Website-Disclaimer
Demnach ist diese Distanzierung von Links sowieso nicht grundsätzlich haltbar. Aber man kann das im Impressum mit den Gründen umformulieren, wie sie in der Wikipedia angegeben sind.
Andererseits hat seit 1998 so gut wie JEDER diesen Haftungsausschluss in seinem Impressum. Wir sollten da evtl. mal einen Anwalt drüber sehen lassen.
Soll ich mal den Frank Erstling fragen, wie er sich die Zukunft vorstellt? Auf seiner Seite wird ja auch über alte Spiele geredet, die nicht von der USK geprüft wurden. Oder Enno Connors von der Retro... Oder auch René Hellwig, schließlich verkauft der sogar in seinem Shop ungeprüfte Spiele. Ehrlich gesagt habe ich immer noch das Gefühl, dass das alles nicht so schlimm ist. [...]
Ich würde tatsächlich mal vorschlagen, dass Du die anschreibst/ansprichst.
Tatsächlich ist es laut USK möglich, Spiele ohne USK-Regelung in Deutschland zu verkaufen. Allerdings ist man dann leichter gefährdet, dass so ein Spiel später doch noch indiziert wird. (Nachtrag: Kommando zurück: Ich habe eben noch mal ein wenig recherchiert. Siehe unten). Wenn man also so etwas wie den gesunden Menschenverstand einschaltet und eher keine »Let's Plays« von Spielen wie
Bully [PS2] oder
Dying Light [PS4] macht, sondern sich auf eher harmlose Spiele konzentriert, kann eigentlich nichts schief gehen. Was allerdings an meinem Rechtsempfinden kratzt, denn das ist schon so eine Art »Schere im Kopf«.
Ich kann mich übrigens noch daran erinnern, wie wir in der Redaktion
PC Player jeden Monat die neuesten Indizierungen der Bundesprüfstelle studiert haben. Sobald dort ein Spiel auftauchte, war es für die redaktionellen Berichterstattung tabu. Nun war die
PC Player auch noch ein offizielles Presse-Organ, und wir hatten trotzdem Angst vor einer Beschlagnahmung (was dann die sofortige Pleite vermutlich des ganzen Verlages nach sich gezogen hätte).
»Beschlagnahmung« kam bei einer Zeitschrift aber ja nur deswegen in Frage, um den besagten Artikel vom Markt zu nehmen. Das ging physisch ja nicht anders. Bei einem Online-Angebot reicht ja die Löschung des Artikels.
Ich frage mich, wann wir Spieler uns eigentlich endlich mal organisieren und gegen diese Willkür des Staates vorgehen. Das soll kein Argument gegen Jugendschutz sein, denn den halte ich für notwendig und richtig, Aber die praktizierte Form des Jugendschutzes in Deutschland geht mal wieder mit Siebenmeilenstiefeln über das gesunde Maß hinaus.
[Nachtrag]
Noch mal zum Thema Spiele ohne USK. Ich habe da mal direkt im Gesetz nachgelesen (siehe
hier) und auf der Website eines Anwaltes nachgesehen (siehe
hier). Demnach ist es in Deutschland wohl absolut unmöglich, ein Computerspiel ohne USK-Kennzeichnung zu verkaufen. Alles ohne USK gilt wohl als »ab 18« und darf damit jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Bumm!