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Gestern meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ab dem ersten Januar bin ich offiziell bei der Stadt angestellt
Erstmal natürlich befristet, aber ich strebe da natürlich eine Festanstellung an. Mein erster Probearbeitstag war auf jeden Fall sehr angenehm.
Doch, auf den ersten Blick eine sehr schöne Arbeitsatmosphäre.
@Dusty:
Naja, aber wo ist das dazu passende Gesetz? Ich habe keines gefunden.
Stattdessen habe ich das hier gefunden; eine Auflistung der Änderungen im Bundeswahlgesetz seit 2006:
https://www.buzer.de/gesetz/33/l.htm
Am 25.07.2012 gab es dann eine Änderung, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht:
https://www.buzer.de/gesetz/10279/a177450.htm
Da wird aber erst einmal nicht geregelt, wie die Überhangmandate abgebaut werden, sondern nur, dass die gewisse Passagen im bisherigen Gesetz ungültig sind.
Dann gibt es noch eine Änderung am 9.5.2013:
https://www.buzer.de/gesetz/10627/a180951.htm
Hier wird der §6 des Bundeswahlgesetzes neu geregelt. Allerdings fehlt hier die Regelung, dass es nicht mehr als 15 Überhangmandate geben darf, so wie im Urteil gefordert.
Das Ganze ist meiner bescheidenen und völlig unjuristischen Meinung nach - ich bin ja kein Rechtsanwalt - trotzdem alles andere als sauber.
@Monyt Mole:
Glückwunsch!
Kein Gesetz sondern die Anzahl von Überhangmandaten = 5
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