Vermutlich wegen der angeblichen erhöhten Dokumentensicherheit und der Empfangsbestätigung
Das ist es tatsächlich - bei Bestellungen
Bei Kündigungen mache ich es nicht mehr, wenn es einer
Schriftform bedarf, z.B. bei einer Kündigung eines Mietvertrags (§ 568 Abs.1 BGB). Schriftform heißt also eigenhändige Namensunterschrift. Das ist beim Fax ja nicht mehr gegeben, weil es ja elektronisch übermittelt wird.
Neuerdings verfasse ich Kündigungen doch lieber immer schriftlich, ähm, in Schriftform (per Einschreiben & Rückschein).